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Reiseversicherung Europäische Versicherung bietet folgende Versicherungen: Reiserücktrittskosten-Versicherung, Reiseabbruch-Versicherung, Reise-Krankenversicherung mit med. Notfall-Hilfe, RundumSorglos-Service, Reisegepäck-Versicherung, Verspätungs-Schutz.
Der Rundum Sorglos - Service der Europäischen Versicherung
Auszug aus den Versicherungsbedingungen für Reiseversicherungen
der Europäische Reiseversicherung AG (VB-ERV 2006)
§ 1 Gegenstand der Versicherung
Die EUROPÄISCHE erbringt durch ihre Notrufzentrale im 24Stunden-Service Beistandsleistungen
in den nachstehenden Notfällen, die der versicherten Person
während der Reise zustoßen.
§ 2 Verlust von Reisezahlungsmitteln, Reisedokumenten und Reisegepäck
1. Reisezahlungsmittel
Gerät die versicherte Person aufgrund von Diebstahl, Raub oder sonstigem
Abhandenkommen ihrer Reisezahlungsmittel in eine finanzielle Notlage, so
stellt die EUROPÄISCHE den Kontakt zur Hausbank her.
a) Soweit erforderlich, hilft die EUROPÄISCHE bei der Übermittlung des von
der Hausbank zur Verfügung gestellten Betrages.
b) Ist eine Kontaktaufnahme zur Hausbank nicht binnen 24 Stunden möglich,
stellt die EUROPÄISCHE der versicherten Person ein Darlehen bis zu € 1.500,– zur Verfügung. Dieser Betrag ist binnen eines Monats nach
Auszahlung an die EUROPÄISCHE zurückzuzahlen.
2. Kredit- und EC-Karten
Bei Verlust von Kredit- und EC-Karten hilft die EUROPÄISCHE der versicherten
Person bei der Sperrung der Karten. Die EUROPÄISCHE haftet jedoch nicht
für den ordnungsgemäßen Vollzug der Sperrung und für die trotz Sperrung
entstehenden Vermögensschäden.
3. Reisedokumente
Bei Verlust von Reisedokumenten ist die EUROPÄISCHE der versicherten
Person bei der Ersatzbeschaffung behilflich.
4. Reisegepäck
Bei Verlust von
Reisegepäck hilft die EUROPÄISCHE der versicherten Person
bei dessen Auffindung.
§ 3 Verspätung, Ausfall, Versäumen eines Fluges oder eines sonstigen
gebuchten Verkehrsmittels
1. Kommt es zur Verspätung oder zum Ausfall eines Fluges oder eines sonstigen
gebuchten Verkehrsmittels oder versäumt die versicherte Person ein solches,
ist die EUROPÄISCHE bei Umbuchungen behilflich.
2. Auf Wunsch der versicherten Person informiert die EUROPÄISCHE Dritte über
die Änderung des geplanten Reiseverlaufs.
§ 4 Überbuchung
Kann die versicherte Person wegen Überbuchung des Beförderungsmittels die
gebuchte Reise nicht wie geplant antreten oder fortsetzen, ist die EUROPÄISCHE
bei Umbuchungen behilflich.
§ 5 Außerplanmäßige Rückreise
Bei jeder außerplanmäßigen Rückreise wegen eines Notfalles, auch aufgrund
eines nicht versicherten Ereignisses, ist die EUROPÄISCHE bei Umbuchungen
behilflich.
§ 6 Reiseruf
Wenn die versicherte Person während der Reise nicht erreicht werden kann,
bemüht sich die EUROPÄISCHE um einen Reiseruf durch den Rundfunk und übernimmt
hierfür die Kosten.
§ 7 Information Dritter
Bei Änderungen im Reiseablauf oder bei einer aktuellen Notlage der versicherten
Person bemüht sich die EUROPÄISCHE auf deren Wunsch um die nformationsweitergabe
an die Angehörigen oder den Arbeitgeber.
§ 8 Informationen und Sicherheitshinweise
Auf Anfrage der versicherten Person erteilt die EUROPÄISCHE Auskunft über
a) die nächstgelegene diplomatische Vertretung (Anschrift und telefonische
Erreichbarkeit);
b) Reisewarnungen und Sicherheitshinweise des Auswärtigen Amtes der Bundesrepublik
Deutschland.
§ 9 Strafverfolgungsmaßnahmen
Wird die versicherte Person mit Haft bedroht oder verhaftet, ist die EUROPÄISCHE
bei der Vermittlung eines Anwalts und eines Dolmetschers behilflich.
Sie streckt Gerichts-, Anwalts- und Dolmetscherkosten bis zu insgesamt€ 2.500,– sowie ggf. eine Strafkaution bis zu € 12.500,– vor. Die versicherte
Person hat die verauslagten Beträge spätestens drei Monate nach Auszahlung
an die EUROPÄISCHE zurückzuzahlen.
§ 10 Psychologische Hilfestellung
Gerät die versicherte Person während der Reise in eine akute Notsituation, in
der sie psychologischen Beistand benötigt, leistet die EUROPÄISCHE telefonisch
eine erste psychologische Hilfestellung.
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